Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, zunächst bitten wir um ihr Verständnis, dass die nachfolgenden Ausführungen etwas umfangreicher geraten sind. Da das Thema doch sehr wichtig ist, wollen wir ihnen möglichst viele Informationen weitergeben. Wir bitten sie deshalb bis zum Schluss beim Lesen durch zu halten. In den letzten Monaten wurde aufgrund unseres Antrages zur Absage der Landesgartenschau (LGS) viel über deren Durchführung diskutiert. Dabei entstand in gewissen Teilen der Bevölkerung anscheinend die Annahme, dass der Stadtrat die Entscheidung über die Absage der LGS zu leichtfertig treffen würde. Diese Annahme ist jedoch nicht zutreffend. Bereits seit drei Jahren wird im Stadtrat intensiv aber auch kontrovers über die Durchführung der LGS diskutiert. Den Mitgliedern des Stadtrates liegen dabei alle notwendigen Informationen für eine Entscheidung zur Durchführung der LGS vor, insbesondere zur Beurteilung, ob eine LGS finanzierbar ist. Diese Informationen und die Beweggründe für unseren Antrag zur Absage der LGS möchten wir im Folgenden mitteilen. Die Bewerbung zur LGS im Jahr 2022 beinhaltet zwei Schwerpunkte, den „Hochwasserschutz für die Altstadt“ und die Entwicklung des „Ziegenberg-Quartiers“. Für die Durchführung sämtlicher Maßnahmen wurden die Kosten auf ca. 23 MioEuro berechnet. Bei einer Förderung von ca. 11 MioEuro, verbleibt für die Stadt Langenzenn einen Eigenanteil von ca. 12 MioEuro. Dieser muss von uns selbst finanziert werden. Dieses Zahlenmaterial ist in den Bewerbungsunterlagen ersichtlich und wurde damals von allen Beteiligten als kompetent und zuverlässig anerkannt. Jedoch stand bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung die notwendige Finanzierung des Eigenanteils auf „wackligen Beinen“. Auch die Rechtsaufsicht hatte in einer Stellungnahme warnende Hinweise hinsichtlich der Finanzierbarkeit aufgrund der damaligen finanziellen Situation der Stadt Langenzenn gefunden. Diese Stellungnahme wurde dem Stadtrat bei der Abstimmung über die Abgabe der Bewerbung vom Bürgermeister leider nicht vorgelegt. Seit Abgabe der Bewerbung hat sich jedoch unsere finanzielle Situation weiter erheblich verschlechtert. Eine mögliche Finanzierung des Eigenanteils zur Durchführung der LGS kann nur in drei Bereichen erfolgen. Diese sind Überschüsse im Verwaltungshaushalt, Aufnahme von Darlehen im Vermögenshaushalt sowie durch Veräußerungen von Grundstücken. Vor vielen Jahren hatten wir tatsächlich noch Millionenüberschüsse im Verwaltungshaushalt. Diese sind in den letzten Jahren „verschwunden“ und werden in den nächsten Jahren sogar negativ. Dies bedeutet, die Verwaltungskosten sind höher als die Steuereinnahmen. Dieses Zahlenmaterial hat uns die Kämmerin mit der Vorlage des vorläufigen Finanzhaushaltes 2025 und der mittelfristigen Finanzplanung 2026 bis 2028 erst kürzlich im April präsentiert. Es bleibt festzustellen, dass durch Überschüsse im Verwaltungshaushalt eine Finanzierung der LGS aktuell nicht erfolgen kann. Im Verwaltungshaushalt muss jedoch jährlich eine Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe der Darlehnstilgungen erreicht werden. Da dies jedoch bereits seit 2023 nur noch unter erhebliche Schwierigkeiten und umfangreichen Streichungen zu erreichen ist, hat uns die Rechtsaufsicht im Landratsamt Fürth keine weiteren Darlehnsaufnahmen zugestanden. Seit 2023 erhalten wir keine Darlehen für unseren Vermögenshaushalt. Dies ist umso schlimmer, da wir deshalb eine Reihe von dringend erforderlichen Maßnahmen in Kanalsanierung, Straßeninstandsetzungen und weitere Investitionen nicht durchführen konnten bzw. immer weiter verschieben mussten. Auch für die nächsten Jahre wurden uns von der Rechtsaufsicht weitere Darlehnsaufnahmen, insbesondere für die LGS, nicht in Aussicht gestellt. Eine Finanzierung der LGS durch Darlehen wird deshalb auch nicht möglich sein. Schließlich verbliebe noch die Möglichkeit durch Grundstücksverkäufe die LGS zu finanzieren. Im ursprünglichen Finanzierungsplan waren hierfür ab dem Jahr 2025 ca. 18 MioEuro für die Finanzierung der LGS vorgesehen. In diesem Jahr sind aktuell keine Grundstücksveräußerungen in Sicht. Für 2026 sind ebenfalls keine bekannt. Im Gegenteil, die schon sicher geplanten Veräußerungen von Grundstücken an der Sudetenstraße wurden erst kürzlich vom Investor wieder abgesagt. Aktuell sind keine Zeiten um Einnahmen durch Grundstücksveräußerungen zu generieren. Dies hat sicher auch mit der allgemeinen Wirtschaftslage zu tun und wird voraussichtlich noch einige Zeit anhalten. Die Finanzierung der LGS durch Grundstückverkäufe, vor allem in dieser Größendimension, ist aktuell unrealistisch. Deshalb lässt sich für die Finanzierung der LGS zusammenfassen. Wir haben kein Geld und wir bekommen kein Geld, um den Eigenanteil für die LGS stemmen zu können. Keine Privatperson, kein Unternehmen und eben auch keine Kommune, sollte deshalb in dieser finanziellen Ausgangssituation ein derartiges finanzielles Wagnis eingehen. Allein am notwendigen Erwerb der Grundstücke im „Ziegenberg-Quartier“ von ca. 2,5 MioEuro droht die LGA finanziell zu scheitern. Dabei ist aber noch wichtig darauf hinzuweisen, dass in den nächsten Jahren Ausgaben in Millionenhöhe für Pflichtaufgaben der Stadt Langenzenn zu leisten sein werden, für welche die Finanzierungen zum jetzigen Zeitpunkt auch noch nicht gesichert sind. Das erste „prominente“ Opfer unserer finanziellen Situation könnte das Hallenbad sein. Da aktuell weder die finanziellen Mittel zur Sanierung oder gar eines Neubaus vorhanden sind und allein der Betrieb die Stadtwerke vor erheblichen finanziellen Schwierigkeiten stellt, droht die Schließung des Hallenbades. Es werden aber auch für weitere Maßnahmen wie die Kindertagesstätte, die Sanierung der Kläranlage, für eine neue Realschule und auch für die ab 2026 gesetzlich notwendige Ganztagesbetreuung erhebliche finanzielle Mittel für die Durchführung notwendig sein. Auch die in 2032 zu leistende Restzahlung für das erst im letzten Jahr erworbene Gebäude zur Unterbringung unserer Stadtwerke von 2 MioEuro muss erwähnt werden. Für alle dieser Maßnahmen hat die Rechtsaufsicht auch zum jetzigen Zeitpunkt keine Darlehnsmittel in Aussicht gestellt. Dies bedeutet, sollte in den nächsten Jahren doch noch überraschend Einnahmen z.B. durch Grundstücksverkäufe zufließen, müssten diese zunächst für die oben genannten Investitionen vorrangig verwendet werden. Bei Vorlage des vorläufigen Finanzhaushaltes 2025 hat die Kämmerin auch darauf hingewiesen, dass in den nächsten Jahren die Kreisumlage weiter steigen wird. Dadurch entstehen weitere finanzielle Belastungen, welche unseren Handlungsspielraum zunehmend einschränken werden. Unsere Fraktion steht von je her für die finanzielle Unterstützung unserer Vereine jeglicher Art, den freiwilligen Feuerwehren und allen anderen gemeinnützigen Einrichtungen. Diese bilden die Mitte unserer Gesellschaft ab und verdienen unsere volle Unterstützung. Es bleibt aber zu befürchten, dass unsere finanziellen Mittel, insbesondere durch die Finanzanstrengungen für eine LGS, zunehmend begrenzt werden. Aktuell hat sich auch die Diskussion um die Durchführung eines Realisierungswettbewerbes (RWB) für die LGS entwickelt, vor allem durch das Auftreten eines Sponsors. Es ist jedoch wichtig darauf hin zu weisen, dass der RWB kein „Testballon“ für eine LGS darstellt. Die Bayerische Landesgartenschaugesellschaft hat deutlich dargestellt, dass ein RWB nur durchgeführt werden soll, wenn die LGS später sicher nicht mehr abgesagt wird. Dies können wir für uns nicht gewährleisten. Damit könnte sich der RWB zu einer Sackgasse entwickeln. Denn zum jetzigen Zeitpunkt wäre eine Absage der LGS noch ohne „Strafzahlung“ möglich. Der Beginn des RWB wäre aber der „Startschuss“ für die LGS. Müsste dann doch noch eine Absage zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wäre eine Strafzahlung fällig. Diese wurde dem Stadtrat mit ca. 750 TausendEuro mitgeteilt. Auch ist davon auszugehen, dass durch den RWB die Kosten für die Durchführung nicht „plötzlich billiger“ ermittelt werden als zum Zeitpunkt der Bewerbung. Die Bayerische Landesgartenschaugesellschaft hat auch deutlich vermittelt, dass die LGS auf Grundlage der Bewerbung durchzuführen ist. Dies bedeutet, dass die beiden Schwerpunkte “Hochwasserschutz für die Altstadt“ und „Entwicklung Ziegenberg-Quartier“ beinhaltet sein müssen. Da bereits für die Bewerbung die Kosten für die LGS mit 23 MioEuro berechnet wurden, wäre es überraschend, wenn plötzlich drei Jahre später alles deutlich günstiger ausfallen würde. Dabei wird auch der RWB erneut nur eine „Kostenschätzung“ darstellen. Denn man muss kein großer Prophet sein um voraus zu sagen, dass bei Abschluss eines RWB im Jahr 2026 mit weiteren Kostensteigerungen bis zum Abschluss der Maßnahmen in 2032 zu rechnen sein wird. Für die Durchführung des RWB wäre eine neue Gesellschaft (GmbH) zu gründen, welche mit Eigenkapital, Personal aus der Stadtverwaltung und Aufsichtsgremien auszustatten wäre. Dies würde nicht nur zusätzliche Kosten verursachen, sondern auch Arbeitskraft aus der Stadtverwaltung verlagern, welche für andere Projekte in der Stadtentwicklung fehlen würde. Deshalb würde ein RWB weitere Ressourcen beanspruchen, sowohl personeller als auch finanzieller Art. Bei der Hoffnung auf plötzlich deutlich reduzierte Kosten für die LGS ist jedoch eher der Wunsch Vater des Gedankens. Aus diesen Gründen erscheint der RWB, trotz des Sponsors, als keine zielführende Lösung. Schließlich scheitert die LGS nicht an den Kosten von ca. 400 TEuro für den RWB, sondern vielmehr an den ca. 12 MioEuro für den Eigenanteil der LGS. Im Übrigen ist auch noch zu erwähnen, dass die LGS lediglich sechs Monate dauern wird, jedoch das Gelände für 25 Jahre der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden muss. Die Kosten hierfür müssen selbstverständlich von der Stadt Langenzenn aufgebracht werden. Außerdem steht zu befürchten, dass im Nachgang zur LGS die entstandenen Kosten auf die Bürger durch Erhöhungen von Steuern und Gebühren umgelegt werden müssen. Hiervon wollen wir unsere Bürger bewahren. Wichtig ist auch die Erkenntnis, dass der Hochwasserschutz für die Altstadt auch ohne die LGS vollzogen werden kann. Dies hat das Wasserwirtschaftsamt mehrfach versichert. Auch die Entwicklung des „Ziegenberg Quartiers“ kann ohne die LGS erfolgen. Eine städtebauliche Entwicklung ist nicht immer nur möglich, wenn die relevanten Grundstücke durch die Stadt aufgekauft werden. Diese wäre auch durch die aktuellen Grundstückseigentümer mit einer entsprechenden Bauleitplanung durch die Stadt Langenzenn umsetzbar. In diesem Fall würde auch das Risiko der Altlastenentsorgung in diesem Areal nicht auf die Stadt Langenzenn übergehen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass eine städtebauliche Entwicklung für unsere Stadt in vielen Bereichen und Arealen wünschenswert bzw. dringend erforderlich wäre. Diese geht aber auch ohne die LGS. Dabei könnte die Stadtentwicklung gezielt und konzentriert auf einzelne Projekte im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten erfolgen. So würde jedoch die Stadt Langenzenn durch die finanziellen Anstrengungen für eine LGS nicht überrollt werden. Bei der weiteren städtebaulichen Entwicklung sind natürlich auch Sponsoren herzlich Willkommen, z.B. mit der finanziellen Unterstützung zur Aufrechterhaltung unseres Hallenbades. Herzlichen Dank, wenn Sie bis jetzt beim Lesen durchgehalten haben. Wir hoffen, dass wir Ihnen unsere Gründe für den Antrag zur Absage der LGS transparent und nachvollziehbar darstellen konnten. Für weitere Informationen oder Diskussionen stehen wir als Fraktion selbstverständlich gerne zur Verfügung. SPD Stadtratsfraktion